Omnibusregelung: ( Schulbus + Linienbus )
Betrifft: Linien- und Schulbusse mit Warnblinkanlage in der Halltestelle
- Nähert sich ein Linien- oder Schulbus einer Haltestelle, so besteht für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot wenn der Busfahrer das Warnblinklicht eingeschaltet hat.

- Steht ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle und hat das Warnblinklicht eingeschaltet und es steigen Fahrgäste ein oder aus, so darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden.

- Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

( Vorn hat der Bus natürlich nur zwei Blinker )






