Omnibusregeln- Warnblinker

 


Omnibusregelung:  ( Schulbus  +  Linienbus )

Betrifft:  Linien- und Schulbusse mit Warnblinkanlage in der Halltestelle

  • Nähert sich ein Linien- oder Schulbus einer Haltestelle, so besteht für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot wenn der Busfahrer das Warnblinklicht eingeschaltet hat.

 

 

 

 

 

 

  • Steht ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle und hat das Warnblinklicht eingeschaltet und es steigen Fahrgäste ein oder aus, so darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden.

 

 

 

 

 

 

  • Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

(  Vorn hat der Bus natürlich nur zwei Blinker )

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