Ab Februar 2025 Blockunterricht in der Theorie
Grundstoff für alle Klassen und Zusatzstoff B / BE / B 96
in 8 Tagen Montag bis Montag ( ohne Sonntag )
erster Termin >> 17. bis 24. Februar
zweiter Termin >> 17. bis 24. März
dritter Termin >> 12. bis 19. Mai 2025
Achtung Terminänderung für den Sommer und Herbst
weiter >>> 21. bis 28. Juli 2025
weiter >>> 13. bis 23. Oktober 2025
2026 geplant 12. bis 22. Januar
Uhrzeiten : Montag bis Freitag 18 bis 21 Uhr
Samstag 09 bis 12 Uhr
immer 2 x 90 Minuten mit einer Pause.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren in Bayern
Ausbildung bei uns möglich.
Voraussetzungen für den Fahrschüler:
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 1/2 Jahre
- Absolvierung der gesamten Ausbildung – Grundstufe – Reife – Prüfung
- Bestandene Prüfung in Theorie und Praxis (Theorieprüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstags)
- Namentliche Benennung einer (oder mehrerer) Begleitperson(en)
Voraussetzungen für die Begleitperson(en):
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung) besitzen
- Sie darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben
- Der Name wird in die Prüfbescheinigung eingetragen
- Sie darf nicht alkoholisiert sein (unter 0,5 Promille)
Weitere Informationen hierzu sowie Material erhalten Sie in Ihrer Fahrschule NEUMANN.
Befahren des Kreisverkehrs
- Zum Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken untersagt. Es wird lediglich zum Verlassen des Kreisverkehrs geblinkt.
- Auch im Kreisverkehr gilt das Rechtsfahrgebot
- Das Befahren des inneren Kreises (meist Kopfsteinpflaster) ist lediglich großen Fahrzeugen erlaubt.
- In unseren Nachbarländern gibt es viele Kreisverkehre mit zwei Fahrsteifen bei uns eher selten.
- Dort gelten andere Vorschriften.
Omnibusregelung: ( Schulbus Linienbus )
Betrifft: Linien- und Schulbusse mit Warnblinkanlage in der Halltestelle
- Nähert sich ein Linien- oder Schulbus einer Haltestelle, so besteht für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot wenn der Busfahrer das Warnblinklicht eingeschaltet hat.

- Steht ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle und hat das Warnblinklicht eingeschaltet und es steigen Fahrgäste ein oder aus, so darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden.

- Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

( Vorn hat der Bus natürlich nur zwei Blinker )






